Nach der Beerdigung muss das Grab erst einmal vorläufig hergerichtet werden.
Das bedeutet, dass die überschüssige Erde entfernt wird und ein so genannter vorläufiger Hügel hergstellt wird. Diese Einfassung ist ohne Randbepflanzung, da die Grabstätte in der Regel im ersten Jahr noch etwas einsinkt.
Erst wenn die Grabstätte endgültig hergerichtet wird, wird der Rand mit bodendeckenden Pflanzen (z.B. Cotoneaster oder Efeu) bepflanzt. Eine Überholung der Grabstätte sollte alle 5-10 Jahre durchgeführt werden, da die Bodendecker im laufe der Zeit verholzen und das Grab seinen gleichmäßig grünen Charakter verliert.